Neuerliche Rechnungshofprüfung in Zell am See

Der Landesrechnungshof hatte 2021 die Beteiligungen der Stadtgemeinde an Gesundheitseinrichtungen rund um das Tauernklinikum geprüft. Das Ergebnis war wenig erfreulich, insbesondere der Geschäftsführer wurde massiv kritisiert. Wir haben aus guten Gründen die Abberufung des Geschäftsführers verlangt, weiters auch die schnelle Umsetzung der Vorschläge des Landesrechnungshofs. Passiert ist bisher fast nichts bis gar nichts.

Jetzt steht aber schon die nächste LRH Prüfung vor der Tür. Landesrat Stöckl verlangt die Prüfung der ARGE Molekulare Diagnostik, sie hat den Zuschlag der Bundesbeschaffungsgesellschaft für die Gurgeltests an Schulen – ausgenommen Wien – erhalten.

Die Bietergemeinschaft war aber offenbar nicht in der Lage, diesen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Testergebnisse konnten nicht rechtzeitig abgeliefert werden, PCR-Testzyklen konnten nicht eingehalten und mussten durch Antigentests ersetzt werden. Mit Regressforderungen durch den Bund ist zu rechnen, es besteht daher die reale Gefahr, dass auf die Stadtgemeinde Zell am See durch dieses privatwirtschaftliche Abenteuer erhebliche Kosten zukommen können. Landesrat Stöckl: „Das könnte für die Beteiligungsgesellschaften und damit für die Stadtgemeinde Zell am See eine ernste wirtschaftliche Gefahr und in weiterer Folge auch eine Gefährdung der Versorgung der öffentlichen Gesundheitsversorgung darstellen“.

Schade, dass man unsere Forderungen nicht einmal ignoriert hat.

GRÜBL stimmt gegen Budget 2022

Geldscheine und Münzen

In der letzten Gemeinderatssitzung am 13.12. ging es unter anderem um das Budget 2022. In zwei Tagesordnungspunkten waren die Tauernkliniken GmbH und die Gesundheit Innergebirg GmbH das Thema. Nachdem für die GRÜBL durch den Rechnungshofbericht etliche Punkte in Bezug auf die Tauernkliniken GmbH und die Gesundheit Innergebirg GmbH mit den dazugehörigen Gesellschaften ungeklärt sind, haben unsere 3 GemeindevetreterInnen gegen die diesbezüglichen Budgets gestimmt. Erstaunlicherweise haben die anderen Parteien dem Budget – trotz offener Fragen bzw. massiver Vorwürfe – zugestimmt.

Landesrechnungshofbericht zu den Gesundheitsbeteiligungen muss sofortige Konsequenzen haben

Der Endbericht des Landesrechnungshofes vom Dezember 2021 enthält schwerwiegende Kritik an der Geschäftsführung der untersuchten Betriebe, zeigt auf vielen Ebenen In­transparenz und mangelnde Kontrolle auf und fordert eine Restrukturierung der Unter­nehmen mit einer klaren Trennung der privaten Unternehmen von der Tauernklinik. An­gesichts der vorgebrachten Kritik kann die Stadtgemeinde Zell am See nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern ist angehalten, die noch aktuellen Missstände unver­züglich zu beseitigen.

Die Grüne Bürgerliste Zell am See (GRÜBL) fordert in diesem Zusammenhang:

  1. Der Geschäftsführer der Tauernklinken GmbH ist unverzüglich von allen seinen GF Funktionen zu entbinden. Die Geschäftsführungen sind zunächst interimistisch zu be­setzen und neu auszuschreiben.

    BEGRÜNDUNG: Der LRH-Bericht wirft dem Geschäftsführerzahlreiche Verstöße gegen einschlägige Gesetze vor, er bestellte sich selbst zum Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften ohne die dafür notwendige Zustim­mung der Generalversammlung der Gesundheit Innergebirg einzuholen.
    Er informierte die Gemeindevorstehung der Stadtgemeinde Zell am See in der Funktion der Generalversammlung der Ge­sundheit Innergebirg vor Unterzeichnung des Vertrages im Mai 2018 nicht dar­über, dass bei der Tauerntherapie GmbH anstelle einer direkten Beteiligung eine stille Beteiligung eingegangen werden sollte. Die Generalversammlung der Pri­vatklinik Ritzensee GmbH stimmte am 22. Februar 2016 der Beschaffung ei­nes Dienstfahrzeuges der Mittelklasse bis zu 48.000 Euro für die Geschäftsfüh­rung zu. Der LRH erhob, dass die in den Jahren 2017 und 2018 angeschafften Dienstfahrzeuge des Geschäftsführers jeweils um rund 10.000 Euro teurer wa­ren als von der Generalversammlung beschlossen. Die Stadtgemeinde Zell am See wäre angehalten zu prüfen, ob hier der Ver­dacht der Untreue nach § 153 (1) (3) StGB gegeben sein könnte.

  2. Die Geschäftsführung der Holdinggesellschaft Gesundheit Innergebirg GmbH darf in keinem Fall mit der Ge­schäftsführung von Tochtergesellschaften ident sein.

  3. Die Gesellschaftsstrukturen der Gesundheitsbeteiligungen sind so zu entflech­ten, dass es keine Überschneidungen zwischen privaten Gesellschaf­ten und der Tauernklink GmbH gibt.

  4. Im Stadtamt ist eine Beteiligungsverwaltung einzurichten.

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