Landesrechnungshofbericht zu den Gesundheitsbeteiligungen muss sofortige Konsequenzen haben
Der Endbericht des Landesrechnungshofes vom Dezember 2021 enthält schwerwiegende Kritik an der Geschäftsführung der untersuchten Betriebe, zeigt auf vielen Ebenen Intransparenz und mangelnde Kontrolle auf und fordert eine Restrukturierung der Unternehmen mit einer klaren Trennung der privaten Unternehmen von der Tauernklinik. Angesichts der vorgebrachten Kritik kann die Stadtgemeinde Zell am See nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern ist angehalten, die noch aktuellen Missstände unverzüglich zu beseitigen.
Die Grüne Bürgerliste Zell am See (GRÜBL) fordert in diesem Zusammenhang:
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Der Geschäftsführer der Tauernklinken GmbH ist unverzüglich von allen seinen GF Funktionen zu entbinden. Die Geschäftsführungen sind zunächst interimistisch zu besetzen und neu auszuschreiben.
BEGRÜNDUNG: Der LRH-Bericht wirft dem Geschäftsführerzahlreiche Verstöße gegen einschlägige Gesetze vor, er bestellte sich selbst zum Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften ohne die dafür notwendige Zustimmung der Generalversammlung der Gesundheit Innergebirg einzuholen.
Er informierte die Gemeindevorstehung der Stadtgemeinde Zell am See in der Funktion der Generalversammlung der Gesundheit Innergebirg vor Unterzeichnung des Vertrages im Mai 2018 nicht darüber, dass bei der Tauerntherapie GmbH anstelle einer direkten Beteiligung eine stille Beteiligung eingegangen werden sollte. Die Generalversammlung der Privatklinik Ritzensee GmbH stimmte am 22. Februar 2016 der Beschaffung eines Dienstfahrzeuges der Mittelklasse bis zu 48.000 Euro für die Geschäftsführung zu. Der LRH erhob, dass die in den Jahren 2017 und 2018 angeschafften Dienstfahrzeuge des Geschäftsführers jeweils um rund 10.000 Euro teurer waren als von der Generalversammlung beschlossen. Die Stadtgemeinde Zell am See wäre angehalten zu prüfen, ob hier der Verdacht der Untreue nach § 153 (1) (3) StGB gegeben sein könnte. -
Die Geschäftsführung der Holdinggesellschaft Gesundheit Innergebirg GmbH darf in keinem Fall mit der Geschäftsführung von Tochtergesellschaften ident sein.
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Die Gesellschaftsstrukturen der Gesundheitsbeteiligungen sind so zu entflechten, dass es keine Überschneidungen zwischen privaten Gesellschaften und der Tauernklink GmbH gibt.
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Im Stadtamt ist eine Beteiligungsverwaltung einzurichten.